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Gemeinde Eggenthal

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Allgemein

Bauplatzvergabe BG Romatsried, Am Wörthbach

Bauplatzvergabe BG Romatsried, Am Wörthbach

Der Termin für die Bewerbung für die Bauplatzvergabe wurde nun von der Gemeinde festgelegt. Sie können Ihre Bewerbung für einen Bauplatz im Baugebiet Romatsried „Am Wörtbach“ ab dem 01.10.2021 bei der Gemeinde schriftlich an

Gemeinde Eggenthal
Römerstraße 12
87653 Eggenthal

oder per Email an: gemeinde@eggenthal.bayern.de


unter Angabe des Namens und der Adresse einreichen. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, um wie viele Erwerber es sich handelt und in welchem Verhältnis der Erwerb getätigt werden soll.

Bitte beachten Sie nachfolgende Vorgaben, die beim Erwerb eines Bauplatzes zu berücksichtigen sind:

  • Bauplatzpreis: Der Kaufpreis für den Bauplatz beträgt 125 €/m² zzgl. pauschal 3.000 € für den Wasseranschluss, Kanalanschluss und Herstellungsbeiträge gemäß Satzung der Gemeinde Eggenthal
     
  • Bebaubarkeit: Die Bebauung richtet sich nach der Vorgabe des Bebauungsplanes, bestehend aus Begründung, Satzung, sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Den Bebauungsplan und die vorgenannten Unterlagen können sie im Internet unter https://maps.ostallgaeu.de/index-map.php einsehen
     
  • Grundstücksauswahl: Es stehen vier der fünf Bauplätze zur Vergabe an (Grundstücke 1 – 4). Die Auswahl erfolgt durch die Bewerber in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Bewerbung. Bei mehreren tagesgleichen Bewerbungen entscheidet das Los.
     
  • Bedingungen bei Grundstückskauf: Bei Eigentumserwerb entstehen für den künftigen Eigentümer besondere Pflichten, die im Kaufvertrag formuliert werden. Darunter fallen insbesondere
     
    • Bauverpflichtung: Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags ist der Erwerber verpflichtet spätestens nach 5 Jahren mit dem Bau zu beginnen und spätestens nach 7 Jahren die Bezugsfertigkeit der Wohneinheit(en) der Gemeinde anzuzeigen.
      Der Zeitraum beginnt ab Unterschriftsdatum des Kaufvertrages. Zur Sicherung dieser Verpflichtung wird eine Rückauflassungsvormerkung zu Gunsten der Gemeinde eingetragen, durch die das Grundstück durch Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises ohne Kaufnebenkosten an die Gemeinde zurückgegeben werden muss.
       
    • Die im Bebauungsplan dargestellte öffentliche Grünfläche zwischen den Baugrundstücken und der Straße wird als Schotter- oder Magerrasen angelegt. Die Pflege dieser öffentlichen Fläche ist vom jeweiligen angrenzenden Grundstückseigentümer zu übernehmen und sicherzustellen. Zudem ist im Zufahrtsbereich des Grundstücks auf der öffentlichen Fläche durch den Erwerber selbst eine geeignete Befestigung des Untergrundes anzulegen (sickerfähiges Pflaster, wassergebundene Decke o.ä.). Zur Sicherung dieser Verpflichtung wird eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten der Gemeinde in das Grundbuch des zu erwerbenden Grundstücks eingetragen
       
    • Dasselbe wie vor gilt für die beiden begrünten Zufahrten zu den dahinterliegenden landwirtschaftlichen Flächen, jedoch mit der auflösenden Bedingung, dass diese erlischt, sobald die begrünten Zufahrten im Zuge einer weiteren Erschließung ausgebaut werden
       
    • Immissionen: Auf die im Bebauungsplan hingewiesene Duldung von Immissionen, insbesondere derer, die von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und deren Bewirtschaftung ausgehen, wird mittels Grunddienstbarkeit vereinbart.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse, Ihren neuen Lebensabschnitt in unserer Gemeinde verbringen zu wollen und freuen uns auf Ihre Bewerbung. In diesem Zuge möchte ich Sie auch darauf aufmerksam machen, dass die Gemeinde derzeit ein weiteres Baugebiet mit ca. 21 Bauplätzen erschließen wird, welches Mitte 2022 zur Bebauung fertiggestellt sein wird.

Mit freundlichen Grüßen
 

Gemeinde Eggenthal

Karina Fischer
1. Bürgermeisterin

 

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