Beim Reisepass handelt es sich um einen amtlichen Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Mit einem gültigen deutschen Reisepass genügt der Inhaber der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Darüberhinaus ist kein Personalausweis notwendig. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich. Wir verweisen dazu auf unsere Seite zum Thema Kinderreisepass. 

Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses richtet sich nach dem jeweiligen Lebensalter. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt sie 6 Jahre, danach 10 Jahre. Ein vorläufiger Reisepass ist 1 Jahr gültig. 

Bearbeitungsdauer
Da die Reisepässe über die Bundesdruckerei gefertigt werden, kann über die genaue Dauer keine Auskunft gegeben werden. Im Normalfall ist von ca. drei bis vier Wochen auszugehen. Ein vorläufiger Reisepass kann kurzfristig ausgestellt werden. Die Bearbeitungsdauer eines Express-Reisepasses beträgt 3 Werktage. 

Notwendige Unterlagen
Zur Ausstellung eines Reisepasses benötigen wir von Ihnen - ein aktuelles biometrisches Lichtbild,
- soweit das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist die Unterschriften der Erziehungsberechtigten,
- eine Personenstandsurkunde, soweit uns diese noch nicht vorliegt.
- persönliches Erscheinen
Seit dem 01.11.2007 werden zudem Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen. Bitte beachten Sie, daß aus diesem Grund die Beantragung eines Passes nur noch in der Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal, nicht in der Mitgliedsgemeinden erfolgen kann. 

Gebühren
Die Ausstellung eines Reisepasses kostet vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro, danach 70,00 Euro. Der Express-Zuschlag beträgt 32,00 Euro. Für einen vorläufigen Reisepass wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 Euro erhoben.

Ansprechpartner:

Ralf Reichhart
+49 (0)8347 / 9200 - 10
rathaus@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo - Fr: 8.00 - 12.00
Mo: 14.00 - 16.00
Do: 14.00 - 18.00
und nach Vereinbarung
Martina Hänseler
+49 (0)8347 / 9200 - 17
martina.haenseler@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo, Di, Do, Fr: 8.00 - 12.00

„Ich muss dringend ins Ausland reisen, hab jedoch keine gültigen Reisepass oder Personalausweis. Es ist Wochenende und die Behörden sind geschlossen. Was kann ich tun?“

Wenden Sie sich an die Bundespolizei:   Hier...

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres sind alle Deutschen verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer Behörde, die zur Prüfung berechtigt ist, vorzulegen. 

Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises richtet sich nach dem jeweiligen Lebensalter. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt sie 6 Jahre, danach 10 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis ist 3 Monate gültig. 

Bearbeitungsdauer
Da die Personalausweise über die Bundesdruckerei gefertigt werden, kann über die genaue Dauer keine Auskunft gegeben werden. Im Normalfall ist von ca. drei bis vier Wochen auszugehen. Ein vorläufiger Personalausweis kann kurzfristig ausgestellt werden. 

Notwendige Unterlagen
Zur Ausstellung eines Personalausweises benötigen wir von Ihnen

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • persönliches Erscheinen
  • soweit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet ist die Unterschriften der Erziehungsberechtigten
  • eine Personenstandsurkunde, soweit uns diese noch nicht vorliegt

Gebühren
Die Gebühren eines Personalausweises bis unter 24 Jahren betragen 22,80 Euro und ab 24 Jahren 37,00 Euro, die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises kostet 10,- Euro. 

Weitere Infos rund um den Personalausweis finden Sie im BayernPortal.

Ansprechpartner:

Ralf Reichhart
+49 (0)8347 / 9200 - 10
rathaus@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo - Fr: 8.00 - 12.00
Mo: 14.00 - 16.00
Do: 14.00 - 18.00
und nach Vereinbarung
Martina Hänseler
+49 (0)8347 / 9200 - 17
martina.haenseler@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo, Di, Do, Fr: 8.00 - 12.00

A U F L A G E N  zur Plakatiererlaubnis der Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal

  1. Die nicht reflektierenden Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr noch die Fußgänger behindern.
  2. Die Werbeträger dürfen nicht an Rohrpfosten von Verkehrszeichen oder Ampeln angebracht werden, mit Ausnahme von Verkehrszeichen des ruhenden Verkehrs (z.B. Halte- und Parkverbote). Eine Überspannung von Straßen (Plakattransparente u.ä.) ist nicht zulässig. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft (nach dem Verkehrszeichen 311 StVO/Ortsende) ist die Aufstellung nicht erlaubt.
  3. Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen.
  4. Sichtdreiecke an Kreuzungen, Straßeneinmündungen, Hof-, Betriebs- und Parkplatzausfahrten müssen immer freigehalten werden.
  5. Die Lichtraumprofile sind einzuhalten, d.h. die Werbeträger dürfen nicht in den Verkehrsraum ragen. Neben der Fahrbahn sind 0,5 m Abstand zu halten. Über Geh- und Radwegen sind Lichträume von 2,50 m frei zu halten.
  6. Es dürfen in den jeweiligen Gemeindebereichen der Verwaltungsgemeinschaft maximal 5 Werbeträger aufgestellt werden, wobei im Abstand von 100 m nur eine Aufstellung zulässig ist.
  7. Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden.
  8. Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein, so sind sie instand zu setzen.
  9. Die Werbeträger müssen mit Anschrift und Rufnummer des für die Aufstellung verantwortlichen Unternehmens versehen sein.
  10. Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers im ursprünglichen Zustand zu verlassen.
  11. Sollten die Werbeträger Anlass zu Beanstandungen geben, so sind sie umgehend, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung zu beseitigen. Der jeweilige Straßenbaulastträger wird die Plakatständer und Transparente kostenpflichtig sofort entfernen, wenn die Nummern 2, 3, 4 und 5 dieser Auflagen nicht beachtet werden.

Ansprechpartner:

Martina Hänseler
+49 (0)8347 / 9200 - 17
martina.haenseler@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo, Di, Do, Fr: 8.00 - 12.00
360° Panorama
2 °C
Schnee
Römerstr. 12
87653 Eggenthal
+49 8347 9200-0